Taufe
Taufe – Die Bedeutung
Alle im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes Getauften gehören zur weltweiten Christenheit. Sie sindeingeladen, am christlichen Leben ihrer Gemeinde vor Ort teilzunehmen und es mitzugestalten.Die Taufe ist ein Sakrament. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen.
Taufe – Der Glaube
Zur Taufe zugelassen sind alle, die bereit sind, den Glauben an Jesus Christus zu bekennen. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Kleinkindertaufe die Regel. Da die Kinder den Glauben noch nicht selbst bekennen können, sprechen Patinnen oder Paten stellvertretend das Glaubensbekenntnis.Um getauft zu werden, brauchen Jugendliche oder Erwachsene keine Patin bzw. keine Paten. Sie sprechen das christliche Glaubensbekenntnis selbst.
Taufe – Der Taufspruch (Gute Worte für ein ganzes Leben)Der Taufspruch ist ein biblisches Wort, das das Kind oder den erwachsenen Täufling sein Leben lang begleiten soll. In der Regel wählen die Eltern einen Taufspruch für ihr Kind aus. Mit diesem Vers soll zum Ausdruck kommen, was sie für ihr Kind als besonders wichtig erachten. Pfarrerin Gustke und Uhlemann beraten Sie dazu gern.
Taufe – Das Patenamt
Patin und Pate - Begleitung und Verantwortung
Sie sollen den Täufling auf seinem Weg begleiten sowie auf den christlichen Glauben ansprechen.Wer Patin oder Pate wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen die Patin und den Paten in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten. Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennen lernt.Kinder sollen zwei, jedoch nicht mehr als sechs Paten haben.
Es ist erforderlich, dass mindestens die Hälfte der Paten der evangelischen Kirche angehört. Im Ausnahmefall genügt ein Pate, der der evangelischen Kirche angehört, sofern mindestens ein Elternteil oder ein Sorgeberechtigter der evangelischen Kirche angehört. Können keine Paten benannt werden, ist von der Kirchgemeinde ein Pate zu gewinnen.Offiziell endet das Patenamt mit der Konfirmation.Alle Personen christlichen Glaubens ab dem 14. Lebensjahr (Konfirmation) können bei Eignung das Patenamt übernehmen.
Taufe – Anmeldung
Wenn Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden möchten, wird Ihr Wunschtermin für die Taufe nach Möglichkeit berücksichtigt.Bitte bringen Sie den Taufberechtigungsschein für die Paten mit. Diesen stellt deren Heimatgemeinde aus. (Kann auch bis zur Taufe nachgereicht werden.)
Schön wäre es, wenn Sie sich bereits über einen geeigneten Taufspruch Gedanken gemacht hätten, den Sie Ihrem Kind mit auf den Weg geben möchten.
Alle Details spricht Pfarrerin Gustke oder Uhlemann gern individuell und persönlich mit Ihnen im Taufgespräch ab.
Unsere Gemeinde heißt den Täufling herzlich willkommen!
Wiedereintritt
Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem. Sie können wie bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland wieder eintreten. Wenn Sie sich unsere Pfarrerinnen wenden, werden sie mit Ihnen ins Gespräch kommen. Es wartet weder eine "Prüfung" noch eine Nachzahlung der Kirchensteuer auf Sie.
Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, denn die Taufe bleibt immer gültig.Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer schlichten Aufnahmefeier in Gegenwart von Mitgliedern des Kirchvorstandes.
In jedem Fall gilt: Sie sind herzlich willkommen!
Trauung
Die Trauung ist ein feierlicher Gottesdienst. Das Brautpaar spricht vor Gott und der Gemeinde das Trauversprechen. Dieses hat zum Inhalt, sich gegenseitig "anzunehmen, zu lieben und zu ehren und die Ehe miteinander nach Gottes Gebot und Verheißung zu führen, in guten wie in bösen Tagen, bis der Tod sie scheidet. Für das Paar wird gebetet und die Einsegnung wird vollzogen, d.h. ihre Liebe und Ehe wird gesegnet.
Vorraussetzung ist die vorangegangene standesamtliche Eheschließung. Auch müssen beide Partner konfirmiert und der Evangelischen Kirche zugehörig sein.
Paare, bei denen dies nur auf einen Partner zutrifft, haben die Möglichkeit, einen Gottesdienst zur Eheschließung zu feiern. Dieser ist der Trauung sehr ähnlich, es entfällt jedoch das klassische Trauversprechen und auch bei der Einsegnung ergeben sich Abweichungen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren individuellen Wünschen an unser Pfarramt.
Hier können Sie die Aufgebotsniederschrift downloaden.
Hier können Sie die Anmeldung für einen Gottesdienst zur Eheschließung downloaden.
Bestattung
Die christliche Bestattung ist der letzte Dienst, der unseren verstorbenen Gemeindegliedern erwiesen wird. In der Regel wird die Feier von unserer Pfarrerin gehalten. Der Kantor der Gemeinde sorgt für die musikalische Gestaltung.
Durch einen Kirchenvorstandsbeschluss ist es auch möglich, Verstorbene christlich zu bestatten, die nicht der Kirche angehören, wenn der christliche Ehepartner oder Angehörige es wünscht.
In jedem Fall erfolgt die Anmeldung und Terminvereinbarung im Pfarramt.